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   LG Konstanz, 08.08.2008 - 62 T 78/04 A   

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LG Konstanz, 08.08.2008 - 62 T 78/04 A (https://dejure.org/2008,43013)
LG Konstanz, Entscheidung vom 08.08.2008 - 62 T 78/04 A (https://dejure.org/2008,43013)
LG Konstanz, Entscheidung vom 08. August 2008 - 62 T 78/04 A (https://dejure.org/2008,43013)
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  • BayObLG, 06.04.2001 - 1Z BR 123/00

    Unterscheidung von Testierfähigkeit und Geschäftsfähigkeit

    Auszug aus LG Konstanz, 08.08.2008 - 62 T 78/04
    Für den Abschluss eines Erbvertrages ist auf die Geschäftsfähigkeit des vertragsschließenden Erblassers ( § 2275 Abs. 1 BGB ) abzustellen und nicht auf die Testierfähigkeit ( BayObLG FamRZ 2002, 62 ).

    Sowohl die (hier maßgebende) Geschäftsunfähigkeit als auch die Testierunfähigkeit volljähriger Personen setzen eine Störung der Geistestätigkeit im Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklärung voraus, die ein Handeln in freier Willensbestimmung ausschließt ( BayObLG FamRZ 1996, 971/972 m.w.N.; FamRZ 2002, 62 ).

    Da Geschäftsfähigkeit die Regel, die Störung der Geistestätigkeit dagegen die Ausnahme bildet, ist der einen Erbvertrag schließende Erblasser solange als geschäftsfähig anzusehen, als nicht das Fehlen der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit zur Gewissheit des Gerichts nachgewiesen ist (zur Geschäftsfähigkeit BayObLG FamRZ 2002, 62 ; vgl. für die Testierfähigkeit: BayObLGZ 1982, 309/312; BayObLG FamRZ 1996, 1438/1439 m.w.N.).

  • BayObLG, 16.11.1972 - BReg. 2 Z 64/72
    Auszug aus LG Konstanz, 08.08.2008 - 62 T 78/04
    Kostenerstattungsgläubiger kann aber grundsätzlich nur sein, wer nicht nur formell am Verfahren beteiligt wurde, sondern auch als materiell Beteiligter oder aufgrund einer sonstigen Beschwerdebefugnis berechtigt war, am Beschwerdeverfahren teilzunehmen (BayObLGZ 1965, 50/52, 333/341; 1966, 49/65 f.; 1972, 354/364; KG FamRZ 1968, 472/473; OLGZ 1988, 418/423 f.).

    Als materiell Beteiligter kommt nur in Betracht, wer durch die mögliche Entscheidung in seinen Rechten und Pflichten unmittelbar betroffen werden kann, oder wer in seinen Rechten unmittelbar beeinträchtigt würde, wenn die mögliche Entscheidung unrichtig wäre (BayObLGZ 1972, 354/364).

  • OLG Celle, 26.09.2006 - 6 W 43/06

    Anfechtung einer Entscheidung über die Erteilung eines Erbscheins wegen

    Auszug aus LG Konstanz, 08.08.2008 - 62 T 78/04
    Dabei geht es nicht darum, den Inhalt der letztwilligen Verfügung auf seine Angemessenheit zu beurteilen, sondern nur darum, ob sie frei von krankheitsbedingten Störungen zustande gekommen ist und von einem klaren Urteil über die Bedeutung der Anordnungen, welche frei von Einflüssen Dritter zustande gekommen sind, getragen wird ( OLG Celle, FamRZ 2007, 417 ).

    Er hat unter Nachvollziehung der Argumentation des Sachverständigen dessen Feststellungen und Schlussfolgerungen selbständig auf ihre Tragfähigkeit zu prüfen und sich eine eigene Überzeugung zu bilden ( OLG Celle, FGPrax 2006, 268 [OLG Celle 26.09.2006 - 6 W 43/06] ; BayObLG, FamRZ 1999, 817, 818 ).

  • KG, 14.06.1988 - 1 W 2613/88

    Persönliche; Anhörung; Mittel; Anordnung; Persönliches; Erscheinen;

    Auszug aus LG Konstanz, 08.08.2008 - 62 T 78/04
    Kostenerstattungsgläubiger kann aber grundsätzlich nur sein, wer nicht nur formell am Verfahren beteiligt wurde, sondern auch als materiell Beteiligter oder aufgrund einer sonstigen Beschwerdebefugnis berechtigt war, am Beschwerdeverfahren teilzunehmen (BayObLGZ 1965, 50/52, 333/341; 1966, 49/65 f.; 1972, 354/364; KG FamRZ 1968, 472/473; OLGZ 1988, 418/423 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.01.1989 - 6 B 79/88
    Auszug aus LG Konstanz, 08.08.2008 - 62 T 78/04
    Die Fähigkeit zur Testamentserrichtung ist entweder gegeben oder fehlt ganz; dies ist auch auf die Geschäftsfähigkeit zu übertragen (vgl. BGH NJW 1989, 1878 und BayObLG NJW 1992, 2100).
  • BayObLG, 05.12.1991 - BReg. 3 Z 182/91
    Auszug aus LG Konstanz, 08.08.2008 - 62 T 78/04
    Die Fähigkeit zur Testamentserrichtung ist entweder gegeben oder fehlt ganz; dies ist auch auf die Geschäftsfähigkeit zu übertragen (vgl. BGH NJW 1989, 1878 und BayObLG NJW 1992, 2100).
  • OLG München, 08.11.1988 - 18 U 3469/88

    Aufhebung eines Versäumnisurteils auf zulässigen Einspruch eines prozessunfähigen

    Auszug aus LG Konstanz, 08.08.2008 - 62 T 78/04
    Unerheblich ist, ob die organische Bedingtheit einer psychischen Störung auf internen Krankheitsverläufen (zB Alzheimer'sche Erkrankung) beruht oder durch äußere körperliche Verletzungen hervorgerufen worden ist (vgl OLG München MDR 1989, 361 [OLG München 08.11.1988 - 18 U 3469/88] : Schädelhirntrauma nach Verkehrsunfall).
  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

    Auszug aus LG Konstanz, 08.08.2008 - 62 T 78/04
    Nur für den Kostenerstattungsschuldner trifft zu, dass die formelle Beteiligung ausreicht; wer Beschwerde gegen eine im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ergangene Entscheidung erhebt, ist schon damit Beteiligter im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2 FGG ( BGHZ 31, 92/102 ).
  • OLG Frankfurt, 22.12.1997 - 20 W 264/95

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht hinsichtlich der Testierfähigkeit

    Auszug aus LG Konstanz, 08.08.2008 - 62 T 78/04
    Testierunfähig ist danach derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen die sittliche Berechtigung einer letztwilligen Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von Wahnideen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwa interessierter Dritter zu handeln ( BayObLG FamRZ 2001, 55 ; 2000, 701, 703; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 870).
  • BayObLG, 03.12.1998 - 1Z BR 164/97

    Beschwerdeberechtigung eines Vermächtnisnehmers

    Auszug aus LG Konstanz, 08.08.2008 - 62 T 78/04
    Er hat unter Nachvollziehung der Argumentation des Sachverständigen dessen Feststellungen und Schlussfolgerungen selbständig auf ihre Tragfähigkeit zu prüfen und sich eine eigene Überzeugung zu bilden ( OLG Celle, FGPrax 2006, 268 [OLG Celle 26.09.2006 - 6 W 43/06] ; BayObLG, FamRZ 1999, 817, 818 ).
  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 159/99

    Testierfähigkeit

  • BayObLG, 21.07.1999 - 1Z BR 122/98

    Testierfähigkeit bei paranoiden Wahnvorstellungen bezüglich einer als

  • BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95

    Beweislast für die Testierfähigkeit eines Erblassers

  • BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00

    Testierunfähigkeit

  • BayObLG, 24.03.2005 - 1Z BR 107/04

    Testierfreiheit und Einflüsse interessierter Dritter - tatrichterliche Prüfung

  • BayObLG, 24.10.2001 - 1Z BR 40/01

    Testierfähigkeit bei irrtumsbedingten Vorstellungen - krankhafte Wahnideen -

  • OLG Hamburg, 23.11.1979 - 14 U 96/79
  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

  • BayObLG, 06.03.1996 - 1Z BR 199/95

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Wirksamkeit des Erbvertrages; Abgrenzung

  • BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82

    Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit

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